smily
28. 03. 05, 15:19
Hallo alle zusammen,
aus aktuellem, selbst erlebten Anlaß eine Frage in die Runde:
Soll man als Veranstalter ärztliche Atteste für Tanzwochenenden einführen, um Zwischenfälle folgender Art zu vermeiden? Wie siehts aus Eurer Sicht mit der Haftung in solch einem Fall aus ( wir sind kein e.V-Club,sondern callergeführt)?Schließlich könnte ja der Betroffene behaupten, irgendeine Sache an besagtem WE wäre schuld( das Tempo war zu schnell, die Calls zu schwierig, das Essen zu schlecht oder sonst was). :wink:
Der Hintergrund:
uner Club veranstaltet zweimal im Jahr ein WE von Fr. abend bis So.mittag und bereits am Fr.- abend während des Programms fühlte sich ein Tänzer derart unwohl und zeigte Symptome, die einen Notarzt-Einsatz notwendig machten. :!:
Dieser empfahl dringend eine Klinikeinweisung, aber besagter Tänzer war davon wenig begeistert. Nach eindringlichem Bitten und dem Hinweis, daß wir als Club keinerlei Haftung bei weiterem Tanzen resp. der Ablehnung der Einweisung übernehmen, ließ er sich mitnehmen.
Zudem stellte sich heraus, daß besagter Tänzer erst drei oder vier Wochen zuvor einen leichten Schlaganfall (bereits der zweite in vier Jahren :evil: ) erlitten hatte und herztechnisch auch nicht in Ordnung war (ich bin exam. Krankenschwester und mir haben sich bei seinen Angaben sämtliche Nackenhaare aufgestellt! :twisted: ).
Mal abgesehen von dem Leichtsinn, mit dem dieser Tänzer mit seiner Gesundheit umgeht, stellte sich im Nachhinein die Frage, wie man so etwas in Zukunft umgehen kann. Zumindest haben wir schon seit Jahren immer kompetente Hilfe vor Ort und können bei einem Notfall sofort reagieren.
Und zur allgemeinen Beruhigung- besagter Tänzer konnte So.mittag das Krankenhaus ohne weitere Folgen verlassen und erfreut sich derzeit wieder guter Gesundheit :lol:
Es hätte aber auch anders ausgehen können :twisted:
aus aktuellem, selbst erlebten Anlaß eine Frage in die Runde:
Soll man als Veranstalter ärztliche Atteste für Tanzwochenenden einführen, um Zwischenfälle folgender Art zu vermeiden? Wie siehts aus Eurer Sicht mit der Haftung in solch einem Fall aus ( wir sind kein e.V-Club,sondern callergeführt)?Schließlich könnte ja der Betroffene behaupten, irgendeine Sache an besagtem WE wäre schuld( das Tempo war zu schnell, die Calls zu schwierig, das Essen zu schlecht oder sonst was). :wink:
Der Hintergrund:
uner Club veranstaltet zweimal im Jahr ein WE von Fr. abend bis So.mittag und bereits am Fr.- abend während des Programms fühlte sich ein Tänzer derart unwohl und zeigte Symptome, die einen Notarzt-Einsatz notwendig machten. :!:
Dieser empfahl dringend eine Klinikeinweisung, aber besagter Tänzer war davon wenig begeistert. Nach eindringlichem Bitten und dem Hinweis, daß wir als Club keinerlei Haftung bei weiterem Tanzen resp. der Ablehnung der Einweisung übernehmen, ließ er sich mitnehmen.
Zudem stellte sich heraus, daß besagter Tänzer erst drei oder vier Wochen zuvor einen leichten Schlaganfall (bereits der zweite in vier Jahren :evil: ) erlitten hatte und herztechnisch auch nicht in Ordnung war (ich bin exam. Krankenschwester und mir haben sich bei seinen Angaben sämtliche Nackenhaare aufgestellt! :twisted: ).
Mal abgesehen von dem Leichtsinn, mit dem dieser Tänzer mit seiner Gesundheit umgeht, stellte sich im Nachhinein die Frage, wie man so etwas in Zukunft umgehen kann. Zumindest haben wir schon seit Jahren immer kompetente Hilfe vor Ort und können bei einem Notfall sofort reagieren.
Und zur allgemeinen Beruhigung- besagter Tänzer konnte So.mittag das Krankenhaus ohne weitere Folgen verlassen und erfreut sich derzeit wieder guter Gesundheit :lol:
Es hätte aber auch anders ausgehen können :twisted: